Spätaussiedler in Deutschland: BVFG-Status und Verfahren
Spätaussiedler in Deutschland: Übersicht über das BVFG-Verfahren, Aufnahmebescheid, Einreise, Registrierung und Einbürgerung.
Das Wichtigste in Kürze
- Was ist der Status des Spätaussiedlers?
- Rechtsgrundlage: Das BVFG
- Verfahren zur Erlangung des Status: die wichtigsten Schritte
- Schritt 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (§ 4 BVFG)
- Schritt 2. Sprachtest
Was ist der Status des Spätaussiedlers?
Der Status des Spätaussiedlers wird durch § 4 BVFG definiert. Anspruchsberechtigt sind Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die:
- in der Regel vor dem 1. Januar 1993 geboren wurden (Voraussetzung für den Hauptantragsteller; später Geborene werden üblicherweise als Abkömmlinge in das Verfahren einbezogen),
- ihren Wohnsitz in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebieten hatten und diese im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen,
- ihre deutsche Volkszugehörigkeit durch Abstammung, Erziehung oder kulturelle Zugehörigkeit nachweisen können,
- über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um den Sprachtest zu bestehen.
Die Anerkennung des Status erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) auf der Grundlage eines individuellen Antrags.
Rechtsgrundlage: Das BVFG
Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) ist das zentrale Regelwerk, das Folgendes regelt:
- § 4 BVFG — Voraussetzungen für die Anerkennung als Spätaussiedler.
- § 7 BVFG — Rechtsstellung der Ehegatten und Abkömmlinge des Spätaussiedlers.
- § 8 BVFG — Verteilungsverfahren auf die Bundesländer nach der Einreise.
- § 27 Abs. 2 BVFG — Einbeziehung von Ehegatten und Abkömmlingen in den Aufnahmebescheid.
Das Gesetz wurde mehrfach ergänzt. Die aktuelle Fassung regelt das Antragsverfahren, die Sprachanforderungen sowie die Bedingungen für die Einbeziehung von Angehörigen.
Verfahren zur Erlangung des Status: die wichtigsten Schritte
Schritt 1. Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen (§ 4 BVFG)
Vor der Antragstellung ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 4 BVFG erfüllt sind. Die wesentlichen Bedingungen umfassen:
- die urkundlich nachgewiesene deutsche Volkszugehörigkeit,
- den Wohnsitz in den im Gesetz genannten Gebieten,
- Kenntnisse der deutschen Sprache.
Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie auf der Seite § 4 BVFG: Anspruchsvoraussetzungen für den Spätaussiedlerstatus.
Schritt 2. Sprachtest
Der Sprachtest wird vom BVA oder von beauftragten Organisationen durchgeführt. Er prüft die Fähigkeit, ein einfaches Gespräch auf Deutsch zu führen. Die Anforderungen richten sich nach der Kategorie des Antragstellers.
Vorbereitung und Format des Tests werden auf der Seite Sprachtest für Spätaussiedler beschrieben.
Schritt 3. Antragstellung beim BVA
Der Antrag auf Erteilung des Aufnahmebescheids wird beim BVA gestellt. Das Prüfverfahren umfasst die Dokumentenprüfung, die Durchführung des Sprachtests sowie die Bescheiderteilung.
Schritt 4. Erhalt des Aufnahmebescheids
Der Aufnahmebescheid ist die offizielle Aufnahmeentscheidung, die zur Übersiedlung nach Deutschland berechtigt. Dieses Dokument bildet die Grundlage für die Visumerteilung und die anschließende Anmeldung.
Schritt 5. Übersiedlung und Verteilung
Nach der Einreise nach Deutschland durchlaufen Spätaussiedler das Anmelde- und Verteilungsverfahren auf die Bundesländer (Verteilungsverfahren) gemäß § 8 BVFG. Anschließend erhalten sie Zugang zu Integrationsmaßnahmen auf allgemeiner Grundlage.
Einbeziehung von Familienangehörigen
Ehegatten und direkte Abkömmlinge eines Spätaussiedlers können gemäß § 27 Abs. 2 BVFG in den Aufnahmebescheid einbezogen werden. Ihre Rechtsstellung als Familienangehörige richtet sich nach § 7 BVFG. Die Einbeziehung setzt bestimmte Voraussetzungen voraus, darunter grundlegende Deutschkenntnisse bei Ehegatten und volljährigen Abkömmlingen.
Ablehnungen und Widerspruch
Im Falle einer Ablehnung der Statusanerkennung oder der Erteilung des Aufnahmebescheids kann der Antragsteller Widerspruch beim BVA einlegen und die Entscheidung erforderlichenfalls vor dem Verwaltungsgericht anfechten. Fristen und Verfahren richten sich nach den jeweiligen Ablehnungsgründen.
Überblick über das BVFG-Programm
Einen vollständigen Überblick über das BVFG, einschließlich seiner Entstehungsgeschichte, seines Anwendungsbereichs und seiner zentralen Regelungen, finden Sie auf der Seite BVFG-Überblick.
Zusammenhang mit der deutschen Staatsangehörigkeit
Personen, die nach § 4 BVFG als Spätaussiedler anerkannt wurden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 7 StAG auf Grundlage einer Bescheinigung nach § 15 BVFG. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern im Rahmen des Anerkennungs- und Registrierungsverfahrens. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht.
Navigationsübersicht
| Thema | Seite |
|---|---|
| Überblick BVFG | /late-repatriates/overview/ |
| § 4 – Anspruchsvoraussetzungen | /late-repatriates/paragraph-4-eligibility/ |
| Sprachtest | /late-repatriates/sprachtest/ |
| Staatsangehörigkeit | /citizenship/ |
| Beratung | /consultation/ |
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Wer hat Anspruch auf den Status als Spätaussiedler?
Anspruchsberechtigt sind Personen deutscher Volkszugehörigkeit, die in den in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BVFG genannten Gebieten ihren Wohnsitz haben, ihre deutsche Abstammung nachweisen können und über Grundkenntnisse der deutschen Sprache verfügen. Die Voraussetzungen sind in § 4 BVFG geregelt.
Welches Sprachniveau wird beim Sprachtest verlangt?
Der Sprachtest prüft die Fähigkeit, einfache Alltagsgespräche zu führen. Das geforderte Niveau ist nicht formal an den GER-Referenzrahmen gebunden, entspricht jedoch in der Praxis dem Niveau B1 für den Hauptantragsteller. Für einbezogene Familienangehörige können geringere Anforderungen gelten.
Können Familienangehörige gemeinsam mit dem Spätaussiedler einreisen?
Ja. Ehegatten und direkte Abkömmlinge können gemäß § 27 Abs. 2 BVFG in den Aufnahmebescheid einbezogen werden (ihre Rechtsstellung als Familienangehörige richtet sich nach § 7 BVFG). Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, darunter der Nachweis grundlegender Deutschkenntnisse.
Wo wird der Antrag auf Anerkennung als Spätaussiedler gestellt?
Der Antrag ist beim Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln zu stellen. Die Antragstellung kann vom Herkunftsland aus über die zuständige deutsche Auslandsvertretung erfolgen.
Was ist bei einer Ablehnung des Antrags zu tun?
Im Falle einer Ablehnung steht dem Antragsteller das Recht zu, Widerspruch einzulegen oder die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht anzufechten. Fristen und Verfahren richten sich nach den jeweiligen Ablehnungsgründen.
Erhalten Spätaussiedler die deutsche Staatsangehörigkeit automatisch?
Personen, die nach § 4 BVFG als Spätaussiedler anerkannt werden, erwerben die deutsche Staatsangehörigkeit gemäß § 7 StAG. Dies erfolgt nicht automatisch, sondern im Rahmen des Anerkennungs- und Registrierungsverfahrens nach der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland.
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