Arbeitsmigration

§18b AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit Hochschulabschluss

Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG für akademische Fachkräfte: Voraussetzungen, Hochschulabschluss-Anerkennung, Verfahren in Deutschland.

Das Wichtigste in Kürze

  • 1. Was §18b AufenthG regelt
  • Abgrenzung zu §18a AufenthG und §18g AufenthG
  • 2. Wer eine Aufenthaltserlaubnis nach §18b AufenthG erhalten kann
  • Akademische Qualifikation
  • Arbeitsvertrag

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