Familiennachzug

§28 AufenthG: Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger

Aufenthaltserlaubnis nach §28 AufenthG: Ehegattennachzug, Kindernachzug, Elternnachzug zu deutschen Staatsangehörigen — Voraussetzungen und Verfahren.

Das Wichtigste in Kürze

  • An wen richtet sich diese Seite
  • Was §28 AufenthG regelt
  • Familienangehörige deutscher Staatsangehöriger: Wer fällt unter §28 AufenthG
  • Ehegatte eines deutschen Staatsangehörigen
  • Wirksamkeit der Ehe

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