§24 Vorübergehender Schutz

Wechsel von §24 auf Studium (§16b): Hochschulstudium in Deutschland

Wechsel von §24 AufenthG auf §16b: Studium an einer deutschen Hochschule — Voraussetzungen, Zulassung, Verfahren und Finanzierung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite bestimmt ist
  • Was der Wechsel von §24 auf §16b Studium bedeutet
  • Unterschied zwischen der Verlängerung von §24 und dem Wechsel auf §16b
  • Wann ein Hochschulstudium ein geeigneter Weg sein kann
  • Zulassung zum Studium (Zulassung)

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