§24 Vorübergehender Schutz

Wechsel von §24 auf §18b: Aufenthaltserlaubnis für akademische Fachkräfte

Wechsel von §24 AufenthG auf §18b: Voraussetzungen, Anerkennung des Hochschulabschlusses, Verfahren für akademische Fachkräfte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für wen diese Seite bestimmt ist
  • Was der Wechsel von §24 zu §18b bedeutet
  • Unterschied zwischen der Verlängerung von §24 und dem Wechsel zu §18b
  • Wesentliche Voraussetzungen für §18b
  • Akademische Qualifikation: Anerkennung und Vergleichbarkeit

Individuelle Einschätzung benötigt?

Erhalten Sie eine Analyse Ihrer Einwanderungssituation

Beratung

Verwandte Materialien

WhatsAppViberTelegramEmail